RügenHerz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Mietvertrag
1. Durch Reisevertrag/Buchungsbestätigung/Rechnung (BB) nach Maßgabe der Beschreibung auf der Homepage der RügenHerz Ferienhausvermietung, Inhaberin Sylvia Ulbig (RH) bietet der Mieter (Gast) den Abschluss eines Mietvertrages für die in der Reservierung bezeichnete Ferienunterkunft verbindlich an. Die Reservierung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch per E-Mail) BB der RH beim Mieter zustande. Vermieter ist die RH, es sei denn, in BB wird von der RH ein anderer Vermieter namentlich benannt. In einem solchen Fall ist die RH nur Vermittler.
2. Weicht der Inhalt der BB vom Inhalt der Reservierung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Vermieters vor. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
3. Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit BB übersandt. Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2. Bestandteil des BB.
4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den Mietzeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Reisevertrag. Andere leistungsträgereigene Prospekte oder mündliche Nebenabreden Dritter außer RH sind nicht maßgeblich. Sämtliche Preisangaben auf der Internetseite und in BB verstehen sich inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


2. Zahlung
1. Mit Erhalt der schriftlichen BB wird innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 20% des Mietpreises fällig, Versicherungsprämien sind sofort bei Buchung fällig.
2. Die Restzahlung ist bei Buchung einer Ferienunterkunft 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
3. Bei Reservierungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis (Mietpreis und Preis für ggf. vereinbarte Nebenleistungen) sofort mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und ist umgehend durch Banküberweisung sicherzustellen.
4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein oder werden sie zurückgebucht, wird dem Mieter eine Frist zur Zahlung von einer Wochegesetzt. Wird auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die RH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt die RH die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).


3. Reisedokumente
1. Sollten BB dem Mieter wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage nach Reservierung zugegangen sein (im Regelfall per E-Mail, Post oder bei Online-Buchung bei Abschluss der Buchung zum Selbstausdruck), hat sich dieser unverzüglich mit der RH in Verbindung zu setzen.
2. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen1. Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, oder die Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist die RH berechtigt, pro gemieteter Wohneinheit ein Bearbeitungsentgelt von € 25,00 zu erheben.
3. Die RH ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird sie den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
4. Bis zum Reisebeginn kann der Mieter sich durch einen anderen geeigneten Mieter ersetzen lassen. Dazu hat der Mieter der RH die Person zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten soll und diese Person hat seinen Eintritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten zu bestätigen. Die RH erhebt für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 € pro Wohneinheit. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Mieter der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.


4. Rücktritt seitens des Mieters
1. Der Mieter hat das Recht, seine Buchung innerhalb von 48 Stunden nach Versand von BB ohne Angabe von Gründen kostenfrei zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich oder elektronisch (E-Mail) erfolgen. Maßgeblich der der Zeitpunkt des Eingangs bei der RH. Der Mieter muss sich in jedem Fall rückversichern, dass seine Stornierung bei der RH eingegangen ist. Für Stornierungen nach diesem Zeitpunkt tritt die Regelung unter 5.2, bzw. 5.3 in Kraft.
2. Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung bei der RH wirksam. Die RH ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit vom Reisenden kein Ersatz-Mieter gestellt wird und dieser keine Absicherung für den Reservierungsausfall bei der RH abgeschlossen hat) pro Wohneinheit in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird: In jedem Falle ist bei Reiserücktritt die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr fällig. Bei Stornierungen, die weniger als 8 Wochen vor Reisebeginn liegen, erheben wir 40 % der Reisekosten, weniger als 6 Wochen vor Reisebeginn 60 %, weniger als 4 Wochen 80 %, weniger als 2 Wochen vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen den vollen Reisepreis (immer abzüglich der Extraleistungen). Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten und es erfolgt keine Rückzahlung.
3. Bei einem Rücktritt mit einer bei der RH abgeschlossenen Absicherung für den Reservierungsausfall (AFDR) leistet die AFDR Entschädigung bei Nichtantritt der Reise entsprechend ihre Bedingungen. Mit der Überweisung der Anzahlung für die Reise inkl. der AFDR (Reisekostenrücktrittsversicherung) erkennt der Gast diese Bedingungen an.
4. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten ebenso für alle Extraleistungen der RH, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.


5. Rücktritt seitens RH
1. Analog zu Punkt 4.1 ist RH berechtigt, von einer bestätigten Buchung innerhalb von 48 Stunden ohne Angaben von Gründen zurückzutreten. Die Stornierung einer Buchung erfolgt auf elektronischem Wege (E-Mail). Im Falle der Stornierung einer Buchung durch RH werden dem Mieter keine Kosten berechnet.
2. RH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag vor Antritt oder während des Aufenthaltes zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise für andere auf dem Grundstück anwesende Feriengäste oder für die Vermieterin so erheblich stört(z.B. lautstarkes, belästigendes oder rücksichtsloses Verhalten, unangeleinte Haustiere ohne Zustimmung), oder sich so vertragswidrig verhält, dass es der RH nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten und deshalb die sofortige Aufhebung des Vertrages bestimmt. Dafür erhält der betreffende Mieter (Gast) keinen finanziellen Ausgleich.